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Warum ein Führungszeugnis für Jugendleiter?
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen hat im ZDRK höchste Priorität. Alle Jugendleiterinnen und Jugendleiter – sowie beauftragte Personen, wenn keine Jugendleitung vorhanden ist – übernehmen eine verantwortungsvolle Aufgabe: Sie begleiten, betreuen und fördern junge Menschen in ihrer Freizeit. Aufgrund dieses engen Kontakts schreibt das Bundeskinderschutzgesetz (§ 72a SGB VIII) vor, dass Personen in der Kinder- und Jugendarbeit ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
5. Dez. 20252 Min. Lesezeit
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