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Die Jugendabteilung im ZDRK

Kinder und Jugendliche interessieren sich von Natur aus für Tiere – unabhängig von Alter oder Geschlecht. Dieses Interesse greifen unsere Vereinsjugendleiter in den Jugendgruppen des ZDRK auf und fördern es gezielt.

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Aktuell betreuen die Jugendgruppen des ZDRK mehr als 21.500 Kinder und Jugendliche im Alter von sechs bis achtzehn Jahren. Die Arbeit mit ihren Tieren bietet ihnen eine sinnvolle und erlebnisreiche Freizeitgestaltung, die Naturverbundenheit, Wissen und Verantwortung miteinander verbindet. Gerade junge Menschen profitieren besonders vom Umgang mit Tieren: Interesse, Empathie und Wertschätzung für das Lebewesen entwickeln sich hier auf natürliche Weise. Die Rassekaninchenzucht bietet – gemeinsam mit Gleichgesinnten und unter fachkundiger Anleitung – ideale Bedingungen dafür. Durch diese Begleitung lernen die Kinder und Jugendlichen ganz selbstverständlich, was artgerechte Haltung und tierschutzbewusster Umgang bedeuten.

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Rassekaninchen zu züchten heißt aber auch, Verantwortung zu übernehmen: Die Tiere müssen täglich versorgt werden, und die jungen Züchterinnen und Züchter tragen die Verantwortung für deren Wohlbefinden. Diese Aufgabe unterscheidet diese Freizeitbeschäftigung grundlegend von vielen anderen Angeboten und fördert wichtige Charaktereigenschaften wie Zuverlässigkeit, Geduld und Verantwortungsbewusstsein.

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Neben den aktiven Jungzüchterinnen und Jungzüchtern gibt es in den Gruppen auch Kinder und Jugendliche, die keine eigenen Tiere halten können. Sie engagieren sich kreativ – beispielsweise durch Bastelarbeiten aus Kaninchenfellen oder Angorawolle – und schaffen dabei oft beeindruckende Kunstwerke.

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Sowohl die Rassekaninchen als auch die Bastelarbeiten werden auf Ausstellungen präsentiert und im fairen Wettbewerb bewertet. Jugendtreffen, gemeinsame Ausflüge und der Austausch mit anderen Gruppen gehören ebenso fest zu unserer Jugendarbeit wie das Miteinander in der eigenen Gruppe.

Der ZDRK-Jugendvorstand

Jugendleiterin

Silvia Riedel

 

Dreieichenweg 21, 35619 Braunsfels-Bonbaden

Tel: 0152-92607579 | Mail

 

 

​​​​Stellvertretender Jugendleiter

Axel Pütz

 

Am Rönsbergshof 8, 47139 Duisburg-Beeck

Tel: 0173-7988840 | Mail

 

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​Schriftführerin

Melanie Decker

 

Soldnerstraße 16, 90766 Fürth

Tel: 0157-35360898 | Mail

 

 

Beisitzer

Maik Mittag

 

Hauptstraße 55, 17337 Uckerland, OT Lübbenow

Tel: 0162-9163259 | Mail

 


Beisitzerin

Monya Bieg

 

Ahornstr. 56, 72574 Bad Urach

Tel: 0151-23471365 | Mail 

Unterlagen für den Jugendbereich

Ehrungsordnung Jugend

Jugendabteilung, Einwilligung Artikel 7 DSGVO

Anforderung eines Jugendausweises im ZDRK

Antrag silberne Jugendnadel für Jugendliche im ZDRK

Antrag silberne Jugendnadel für Jugendarbeit im ZDRK

Antrag goldene Jugendnadel im ZDRK mit Aktivitätsnachweis

Statistikbogen ZDRK Jugend 2024

Informationen zum erweiterten Führungszeugnis

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen hat im ZDRK höchste Priorität.

 

Alle Jugendleiterinnen und Jugendleiter – sowie beauftragte Personen, wenn keine Jugendleitung vorhanden ist – übernehmen eine verantwortungsvolle Aufgabe: Sie begleiten, betreuen und fördern junge Menschen in ihrer Freizeit. Aufgrund dieses engen Kontakts schreibt das Bundeskinderschutzgesetz (§ 72a SGB VIII) vor, dass Personen in der Kinder- und Jugendarbeit ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen müssen. Diese Regelung gilt im gesamten ZDRK, also in Jugendabteilungen, Kanin-Hop-Gruppen, Clubs, HuK-Gruppen sowie in allen Verbands- und Vereinsebenen.

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen hat im ZDRK höchste Priorität. Alle Jugendleiterinnen und Jugendleiter – sowie beauftragte Personen, wenn keine Jugendleitung vorhanden ist – übernehmen eine verantwortungsvolle Aufgabe: Sie begleiten, betreuen und fördern junge Menschen in ihrer Freizeit. Aufgrund dieses engen Kontakts schreibt das Bundeskinderschutzgesetz (§ 72a SGB VIII) vor, dass Personen in der Kinder- und Jugendarbeit ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen müssen. Diese Regelung gilt im gesamten ZDRK, also in Jugendabteilungen, Kanin-Hop-Gruppen, Clubs, HuK-Gruppen sowie in allen Verbands- und Vereinsebenen.

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Das erweiterte Führungszeugnis dient als wichtige Präventionsmaßnahme, um Minderjährige bestmöglich zu schützen. Es enthält – anders als das reguläre Führungszeugnis – zusätzliche Informationen über einschlägige Verurteilungen, insbesondere solche, die im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen stehen. Ziel ist es, einschlägig vorbestrafte Personen von der Jugendarbeit auszuschließen, Grenzüberschreitungen vorzubeugen und das Vertrauen von Eltern, Erziehungsberechtigten und Vereinsmitgliedern zu stärken. Ein regelmäßiger Kontakt zu Minderjährigen, unabhängig davon, ob die Tätigkeit pädagogischer oder betreuender Art ist, gilt als entscheidende Voraussetzung für die Vorlagepflicht.

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In der Praxis ist ein Führungszeugnis alle drei bis fünf Jahre erneut vorzulegen, wobei es bei der Einsicht nicht älter als drei Monate sein darf. Die Einsichtnahme muss dokumentiert werden, allerdings datenschutzkonform: Der Verein darf lediglich festhalten, dass das Zeugnis vorgelegt wurde, das Datum des Zeugnisses sowie ob eine für die Tätigkeit relevante Verurteilung vorliegt. Der Inhalt des Zeugnisses selbst darf nicht gespeichert oder weitergegeben werden. Wird die Vorlage verweigert oder enthält das Zeugnis einen jugendschutzrelevanten Eintrag, muss die Tätigkeit der betroffenen Person zum Schutz der Minderjährigen umgehend beendet werden.

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Das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis kann persönlich bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung beantragt werden. Erforderlich ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass sowie eine schriftliche Bestätigung des Vereins, dass das Dokument für eine Tätigkeit im kinder- und jugendnahen Bereich benötigt wird. Für ehrenamtliche Tätigkeiten ist der Antrag mit dieser Bestätigung kostenfrei. Alternativ kann das Führungszeugnis online über das Bundesamt für Justiz beantragt werden, wofür ein elektronischer Personalausweis sowie ein Kartenlesegerät oder die AusweisApp benötigt werden. Das ausgestellte Führungszeugnis wird anschließend direkt an die anfordernde Stelle – etwa den Verein oder das Jugendamt – übermittelt; auf Wunsch kann vorab eine Einsicht beim Amtsgericht erfolgen.

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Die Verpflichtung zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses betrifft alle Bereiche des ZDRK, in denen Jugendarbeit stattfindet. Seit dem Beschluss auf der ZDRK-Tagung am 14.06.2025 in Oberhof gelten die Jugendrichtlinien verbindlich in ihrer aktualisierten Form. Besonders hervorzuheben ist, dass durch die Möglichkeit, Jugendliche ab Vollendung des 14. Lebensjahres in Clubs aufzunehmen, nun auch diese verpflichtet sind, Jugendleiterinnen und Jugendleiter einzusetzen – selbstverständlich ebenfalls mit erweitertem Führungszeugnis.

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Um die Vereine bei der Umsetzung zu unterstützen, werden auf unserer Internetseite weitere Informationen und Unterlagen zum Download bereitgestellt.

Warum das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis

Erweitertes Polizeiliches Führungszeugnis für Jugendarbeit im ZDRK

Jugendrichtlinien 2025

Ausfüllvorlage f.d. Beantragung des Führungszeugnis

Beantragung Führungszeugnis ZDRK allgemein

Dokumentation der Einsichtnahme in erw. Führungszeugnisse

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